Wartungsverträge
HCH bietet für Sie langfristige Wartungsverträge an. Damit Sie sich um bestimmte Wartungen und Instandhaltung nicht jedesmal selbst kümmern müssen. Diese sind immer auf 1 Jahr festgelegt und laufen ohne fristgerechte Kündigung weiter.

Wartungsvertrag Rauch / Feuermelder:
Wartungsvertrag Objekt Kontrolle:
Wartungsvertrag Grube / Abwasserpumpe:
Alle Wartungsverträge sind nach aktuellen Fassung der BGB §634 a und dem VOB/B §13 Ziffer 4 erstellt. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.